Bereiten Sie sich auf die Next Generation der Sicherheitslösungen schon heute vor!
SMART PROTECTOR kann schon heute akustische Signale analysieren und Sie auf einen unerwünschten Sachverhalt hinweisen. Mit der Kamera können Sie dann umgehend die Situation begutachten und entscheiden ob eine Intervention notwendig ist oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass nach deutschem Datenschutzgesetz, akustische Signale weder aufgezeichnet noch auf Gesprächsinhalt hin analysiert werden dürfen.
Ihr SMART PROTECTOR ist selbstverständlich Datenschutzkonform und beachtet insbesondere die gültigen Datenschutzrichtlinien.
Keine Tonüberwachung
Die gesetzlichen Regelungen erlauben überwiegend nur die optische Überwachung, nicht dagegen die Tonüberwachung. Für Letzteres bedarf es einer ausdrücklichen Erlaubnis, wie sie etwa in § 100f StPO, § 20g BKAG oder § 38 BPolG für die Beobachtung bestimmter Verdächtiger zu finden ist. Ist die Tonüberwachung nicht durch Gesetz erlaubt, verwirklicht die Anfertigung von Tonaufnahmen oder das Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes den Straftatbestand des § 201 StGB.